Reglement

Filmeinreichung & Reglement

Die Filmeinreichung für die Festivalausgabe 2023 war von 15. Oktober bis 1. Dezember 2022 möglich.

Wir bitten darum, das Reglement der ethnocineca vor der Einreichung sorgfältig durchzulesen. Mit der Filmeinreichung gilt dieses Reglement als gelesen und akzeptiert. Fragen zum Reglement und zur Filmeinreichung bitte an: programm(at)ethnocineca.at

1. Allgemeine Informationen 

Die ethnocineca feiert von 4. bis 11. Mai 2023 ihre siebzehnte Ausgabe  im Wiener Votiv Kino und dem Kino De France. Als Österreichs größtes Filmfestival für dokumentarisches Kino und ethnographischen Film widmet sich die ethnocineca der Vielfalt menschlicher Lebensrealitäten weltweit. Mit unserem Call for Films suchen wir Dokumentarfilme jeder Länge und Machart, welche sich mit Menschen und dem sozialen, politischen und kulturellen Zusammenleben auseinandersetzen und diese mit kritischem und innovativem Blick erzählen.

Neben dem allgemeinen Hauptprogramm – in dem alle Filme außer Konkurrenz laufen – gibt es 5 Wettbewerbssektionen, für die eingereicht werden kann.

2. Wettbewerbssektionen

Für jeden Film ist bei der Einreichung auf Filmfreeway anzugeben, ob der Film für das Hauptprogramm (ohne Wettbewerbsbeteiligung) oder für einen der fünf Wettbewerbe (EVA, IDA, ADA, ISA, ESSA) eingereicht wird. Hierbei ist darauf zu achten, dass der Film den jeweiligen Wettbewerbskriterien entspricht (Mehrfachnennung ist nicht möglich). 

2.1 Die Wettbewerbssektionen im Überblick

IDA – International Documentary Award

IDA feiert den Dokumentarfilm als eine dynamische Kunstform und macht diesen in aller Fülle erfahrbar: hier ist dem Format keine Grenze gesetzt – von klassischen Erzählformen bis zum animierten Dokumentarfilm sind alle Filmformate willkommen. Es werden herausragende Werke honoriert, die über das sachliche Vermitteln von Inhalten hinausgehen und nachdrücklich zu einer reflexiven und undogmatischen Auseinandersetzung mit menschlichen Lebensrealitäten und der Gesellschaft anregen. Preisgeld: EUR 1.000.-

•   Internationale Dokumentarfilme, klassisch bis experimentell
•   Länge: ab 45 Minuten 

EVA – Excellence in Visual Anthropology Award

Dieser Wettbewerb trägt der Vielfalt des ethnographischen Films Rechnung. Er honoriert jene Werke, die zu einem progressiven Verständnis der Visuellen Anthropologie beitragen. Das können Filme sein, die im Rahmen von Forschungen entstanden sind, ebenso wie eigenständige Werke. Traditionelle wie experimentelle Methoden und Zugänge sind gleichermaßen gern gesehen. Preisgeld: EUR 1.000.-

•   Innovative Filme aus dem Bereich der Visuellen Anthropologie
•   Länge: ab 45 Minuten

ADA – Austrian Documentary Award

Eine international besetzte Jury kürt den besten österreichischen Film in der Kategorie des Austrian Documentary Awards. Zur Einreichung in dieser Kategorie berechtigt sind Filme ab einer Länge von mindestens 45 Minuten, welche von einer österreichischen Produktionsfirma produziert wurden, beziehungsweise von einem/einer Filmemacher*in mit Lebensmittelpunkt in Österreich gemacht wurden. Preisgeld: EUR 1.000.-

•  Österreichische Produktionen, bzw. Filme von Regisseur*innen mit Lebensmittelpunkt in Österreich
•  Länge: ab 45 Minuten

ISA – International Shorts Award

Der International Shorts Award (ISA) verhilft dem Kurzfilm im Rahmen des Festivals zu seiner ihm gebührenden Aufmerksamkeit. Die nominierten Dokumentarfilme zeichnen sich durch ihre breite Themenstreuung aus und zeigen die Dynamiken und expressiven Möglichkeiten des Kurzfilmformats auf. Abgesehen von dem formalen Kriterium einer Länge von unter 30 Minuten sind auch hier den audiovisuellen Ausdrucksformen keine Grenzen gesetzt. In diesem Wettbewerb entscheidet das Publikum über den Gewinnerfilm. Preisgeld: EUR 500.-

•   Internationale Kurzdokumentarfilme, klassisch bis experimentell
•   Länge: max. 30 Minuten

ESSA – Ethnocineca Student Shorts Award

Junge Talente – Großes Kino! Mit ESSA feiert die ethnocinecadie die vielfältigen Impulse des jungen Dokumentarfilmschaffens. Der Award stellt nicht nur eine internationale Plattform für junge Filmemacher*innen dar, sondern ermöglicht es den Teilnehmer*innen ihre Werke mit etablierten Filmemacher*innen und einem großen Festivalpublikum zu diskutieren. Gefragt sind studentische Arbeiten und Erstlingswerke aus dem Dokumentarfilmbereich sowie dem ethnographischen Film mit einer maximalen Länge von bis zu 30 Minuten. ESSA ist ein Publikumsaward. Preisgeld: EUR 500.-

•   Studentische Werke und Erstlingswerke
•   Länge: max. 30 Minuten

HAUPTPROGRAMM

Filme können auch außerhalb der Wettbewerbe eingereicht werden, wenn diese beispielsweise keiner der Award-Kriterien entsprechen. 

2.2 Programmschwerpunkt 2023: LIMINALITIES

Das Programm 2023 widmet sich einer vertiefenden Auseinandersetzung mit LIMINALITIES ein, also jenen Phasen eines Prozesses, in denen etwas schon begonnen, aber noch nicht abgeschlossen wurde. Das Interesse gilt filmischen Annäherungen an und Reflexionen über jene Lebensabschnitte oder gesellschaftlichen Schwebezuständen, in welchen Altes schon vergangen, aber das Neue noch nicht erreicht ist. Wir laden Filme ein, die sich diesen Übergangsphasen und Zwischenzuständen widmen. Ganz gleich, ob in mikrokosmischer Betrachtung einer persönlichen Biographie oder umfassende soziopolitische Reflexionen von gesellschaftlichem Wandel.

2.3 Informationen zu Filmauswahl, Screening Fees und Preisgeld

Die Auswahl der Filme für das Festivalprogramm und deren letztendliche Zuordnung zu den Wettbewerbssektionen erfolgt durch die Kurator*innen der ethnocineca. Es ist daher möglich, dass Filme in anderen Programmkategorien laufen als von den Einreichenden ausgewählt. Die Veranstalter*innen behalten sich das Recht vor, Art und Anzahl der angeführten Wettbewerbssektionen nachträglich zu ändern. Für alle Wettbewerbe wird insgesamt ein Preisgeld in der Höhe von € 4.000.- vergeben. Alle angeführten Preisgelder können sich noch ändern. Die Auswahl der Siegerfilme für die Wettbewerbssektionen EVA, IDA und ADA erfolgt durch eine externe Jury. Die Gewinner von ISA und ESSA werden per Saalvoting durch das Publikum ermittelt.

Die ethnocineca zahlt Screening Fees an alle während des Festival 2023 gezeigten Filme. Zusätzlich zur Kinovorführung werden ausgewählte Filme des Festivalprogramms während des Festivalzeitraums zu einer online Wiederholung eingeladen.

3. Allgemeine Einreichkriterien & Filmeinreichung

Das Produktionsjahr bzw. Jahr der Fertigstellung des Films darf nicht älter als 2021 sein. Eingereichte Filme, die bereits einen Kinostart in Österreich hatten, im Internet veröffentlicht wurden (z.B. VOD), im österreichischen / deutschsprachigen Fernsehen ausgestrahlt wurden, oder bereits im Programm der ethnocineca gezeigt wurden, können für eine für die Programmauswahl nicht berücksichtigt werden. Falls Sie ihren Film für eine Wettbewerbssektion einreichen, muss der Film den jeweiligen Kriterien entsprechen, andernfalls kann ihr Film auch außerhalb des Wettbewerbs eingereicht werden.

Alle Beiträge werden in Originalfassung mit englischen Untertiteln gezeigt. Es können daher nur Beiträge mit englischen Untertiteln für die Programmauswahl berücksichtigt werden. Das Einreichformular auf Filmfreeway muss vollständig ausgefüllt und alle darin angeforderten Unterlagen übermittelt werden. Pro Film ist jeweils ein Einreichformular zu verwenden. Es werden nur Einreichungen berücksichtigt, die bis 01.12.2022 alle erforderlichen Unterlagen eingebracht haben.

Allgemeine Einreichkriterien im Überblick: 

•   Einreichfrist: 01.12.2022
•   Produktionsjahr 2021 oder jünger
•   Kein vorheriger Kinostart in Österreich, keine Veröffentlichung im Internet oder TV-Ausstrahlung
•   Originalfassung mit englischen Untertiteln
•   Vollständig ausgefülltes Einreichformular (Filmfreeway)
•   Bereitstellung einer Sichtungskopie 

 4. Sichtungskopie 

Für die Sichtung der Filme werden Online-Screener (z.B. Vimeo oder direkt über Filmfreeway) oder Downloadlinks (ohne Ablaufdatum!) akzeptiert. Falls keine online Kopie vorhanden sein sollte, können Sie Ihren Film auch per ftp-Upload oder als DVD/Bluray einreichen. Wenden sie sich in solch einem Fall bitte per E-Mail an programm(at)ethnocineca.at.

5. Rechtliche Informationen 

Der/die Einreicher*in versichert, dass er/sie befugt ist, dem Festival die Nutzung zu erlauben, sowie dass die Nutzung des Films im Rahmen des Festivals nicht gegen Rechte Dritter (z.B. Urheber-, Leistungsschutz-, Persönlichkeitsrechte) verstößt und insbesondere die Rechte an ggf. verwendetem Fremdmaterial (Musik, Film, Fotos, Texte etc.) für die Nutzung geklärt wurden. Der/die Einreicher*in stellt das Festival diesbezüglich von allen Ansprüchen Dritter wegen einer Nutzung des Films auf dem Festival frei.

Der/die Filmemacher*in erklärt sich einverstanden, dass Ausschnitte aus ihrem/seinem Film sowie die bereitgestellten Zusatz- und Bildmaterialien für die Bewerbung des Films bzw. des Festivals von den Veranstaltern verwendet werden dürfen.

Der allfällige Versand des Ansichtsmaterials erfolgt auf eigenes Risiko und auf Kosten der Einreicher*innen. Das eingereichte Ansichtsmaterial kann aus Kostengründen nicht retourniert werden. ethnocineca übernimmt keine Versandkosten von Voransichtskopien.

6. Termine und Deadlines

Eröffnung Call for Films: 15. Oktober 2022
Earlybird: 29. Oktober 2022               
Reguläre Einreichung: 1. Dezember 2022
Benachrichtigungsdatum: 10. März 2023
Festivaltermin: 4. – 11. Mai 2023