Reglement

Filmeinreichung & Reglement

Wir bitten darum, das Reglement der ethnocineca vor der Einreichung sorgfältig durchzulesen. Mit der Filmeinreichung gilt dieses Reglement als gelesen und akzeptiert. Fragen zum Reglement und zur Filmeinreichung senden Sie bitte an programm(at)ethnocineca.at. Den Link zur Einreichung über Filmfreeway finden Sie unten.

1. Allgemeine Informationen 

Die 18. Ausgabe der ethnocineca findet von 16. bis 22. Mai 2024 im Wiener Votiv Kino und im Kino De France statt. Als Österreichs größtes Filmfestival für dokumentarisches Kino und ethnographischen Film widmet sich die  ethnocineca der Vielfalt menschlicher Lebensrealitäten weltweit und den brennenden Themen unserer Zeit. Mit unserem Call for Films suchen wir Dokumentarfilme jeder Länge und Machart, welche sich mit Menschen und ihrem sozialen, politischen und kulturellen Zusammenleben auseinandersetzen und diese mit kritischem und innovativem Blick erzählen. 

Neben dem allgemeinen Hauptprogramm – in dem alle Filme außer Konkurrenz laufen – gibt es 5 Wettbewerbssektionen, für die eingereicht werden kann.

2. Wettbewerbssektionen

Für jeden Film ist bei der Einreichung auf Filmfreeway anzugeben, ob der Film für das Hauptprogramm (ohne Wettbewerbsbeteiligung) oder für einen der fünf Wettbewerbe (EVA, IDA, ADA, ISA, ESSA) eingereicht wird. Hierbei ist darauf zu achten, dass der Film den jeweiligen Wettbewerbskriterien entspricht (Mehrfachnominierungen sind nicht möglich). Die künstlerische Leitung behält sich vor, Filme, die für eine Kategorie eingereicht worden sind, für einen anderen Award zu nominieren bzw. in das Hauptprogramm aufzunehmen.

2.1 Die Wettbewerbssektionen im Überblick

IDA – International Documentary Award

IDA feiert den internationalen Dokumentarfilm als eine dynamische Kunstform und macht diesen in aller Fülle erfahrbar: hier sind dem Format keine Grenze gesetzt – von klassischen Erzählformen bis zum animierten Dokumentarfilm sind alle Filmformate willkommen. Es werden herausragende Werke honoriert, die über das sachliche Vermitteln von Inhalten hinausgehen und nachdrücklich zu einer reflexiven und undogmatischen Auseinandersetzung mit menschlichen Lebensrealitäten und der Gesellschaft anregen. Preisgeld: EUR 1.000.-

•   Länge: ab 45 Minuten 

EVA – Excellence in Visual Anthropology Award

Dieser Wettbewerb trägt der Vielfalt des ethnographischen Films Rechnung. Er honoriert jene Werke, die zu einem progressiven Verständnis der Visuellen Anthropologie beitragen. Der Wettbewerb umfasst Filme, die im Rahmen von Forschungen entstanden sind, ebenso wie eigenständige Werke. Traditionelle wie experimentelle Methoden und Zugänge sind gleichermaßen gern gesehen. Preisgeld: EUR 1.000.-

•   Länge: ab 45 Minuten

ADA – Austrian Documentary Award

Eine international besetzte Jury kürt den besten österreichischen Film in der Kategorie des österreichischen Dokumentarfilms. Zur Einreichung in dieser Kategorie berechtigt sind Filme die von einer österreichischen Produktionsfirma produziert wurden, beziehungsweise von einem/einer Filmemacher*in aus Österreich oder mit Lebensmittelpunkt in Österreich gemacht wurden. Preisgeld: EUR 1.000.-

•  Länge: ab 45 Minuten

ISA – International Shorts Award

Der International Shorts Award (ISA) verhilft dem Kurzfilm im Rahmen des Festivals zu seiner ihm gebührenden Aufmerksamkeit. Die nominierten Dokumentarfilme zeichnen sich durch ihre breite Themenstreuung aus und zeigen die Dynamiken und expressiven Möglichkeiten des Kurzfilmformats auf. In diesem Wettbewerb entscheidet das Publikum über den Gewinnerfilm. Preisgeld: EUR 500.-

•   Länge: max. 30 Minuten

ESSA – Ethnocineca Student Shorts Award

Junge Talente – Großes Kino! Mit ESSA feiert die ethnocineca die vielfältigen Impulse des jungen Dokumentarfilmschaffens. Gefragt sind studentische Arbeiten sowie Erstlingswerke aus dem Dokumentarfilmbereich und dem ethnographischen Film. ESSA ist ein Publikumsaward. Preisgeld: EUR 500.-

•   Länge: max. 30 Minuten

HAUPTPROGRAMM

Filme können auch außerhalb der Wettbewerbe eingereicht werden, wenn diese beispielsweise keiner der Award-Kriterien entsprechen. 

2.2 Programmschwerpunkt 2024: RE-RENDERING PERSPECTIVES

„We need to see the world from as many perspectives as possible“ ist seit jeher das Leitmotiv der ethnocineca. Im Programm 2024 stellen wir die Notwendig­keit von und Forderung nach einem Perspektivenwechsel in all seinen Facetten in den Mittelpunkt. Der Jahresschwer­punkt RE-RENDERING PERSPECTIVES betrachtet die vielfältigen Standpunkte, Ausverhandlungsmöglichkeiten und Interpretationen von zeitlichen sowie epistemologischen Perspektiven. Es geht um Veränderungen, die im Laufe der Zeit durch kultu­rellen Wandel, soziale Transformation, politische Umbrüche oder andere externe Einflüsse auf die Leben der Menschen einwirken. Diese Veränderung und das Verlernen gewohnter Perspektiven wie auch das Erlernen neuer Denkweisen/Positionen/Zugänge wird heute im gesellschaftlichen Diskurs stärker eingefordert als je zuvor. Es gilt, Machtstrukturen aufzubre­chen und sich eigener Denkmuster zu entwöhnen, sowie zu erforschen, wie ein Durchbrechen der eigenen Perspektive den Horizont auf mannig­faltige Weise erweitern und für ein anderes Leben in der Gemeinschaft und Wirken im Miteinander sorgen kann.

2.3 Informationen zu Filmauswahl, Screening Fees und Preisgeld

Die Auswahl der Filme für das Festivalprogramm und deren letztendliche Zuordnung zu den Wettbewerbssektionen erfolgt durch die Kurator*innen und die künstlerische Leitung der ethnocineca. Es ist daher möglich, dass Filme in anderen Programmkategorien gezeigt werden als von den Einreichenden ausgewählt. Die Veranstalter*innen behalten sich das Recht vor, Art und Anzahl der angeführten Wettbewerbssektionen nachträglich zu ändern. Für alle Wettbewerbe wird insgesamt ein Preisgeld in der Höhe von € 4.000.- vergeben. Alle angeführten Preisgelder können sich noch ändern. Die Auswahl der Siegerfilme für die Wettbewerbssektionen EVA, IDA und ADA erfolgt durch eine externe Jury. Die Gewinner*innen von ISA und ESSA werden per Saalvoting durch das Publikum ermittelt. 

Die ethnocineca zahlt Screening Fees an alle während des Festivals 2024 gezeigten Filme.

3. Allgemeine Einreichkriterien & Filmeinreichung

Das Produktionsjahr bzw. Jahr der Fertigstellung des Films darf nicht älter als 2022 sein. Eingereichte Filme, die bereits einen Kinostart in Österreich hatten, im Internet veröffentlicht wurden (z.B. VOD), im österreichischen / deutschsprachigen Fernsehen ausgestrahlt wurden, oder bereits im Programm der ethnocineca gezeigt wurden, können für die Programmauswahl nicht berücksichtigt werden. Falls Sie ihren Film für eine Wettbewerbssektion einreichen, muss der Film den jeweiligen Kriterien entsprechen, andernfalls kann ihr Film auch außerhalb des Wettbewerbs eingereicht werden.

Alle Beiträge werden in Originalfassung mit englischen Untertiteln gezeigt. Es können daher nur Beiträge mit englischen Untertiteln in der Programmauswahl berücksichtigt werden. Das Einreichformular auf Filmfreeway muss vollständig ausgefüllt und alle darin angeforderten Unterlagen übermittelt werden. Pro Film ist jeweils ein Einreichformular zu verwenden. Es werden nur Einreichungen berücksichtigt, die bis 01.12.2023 alle erforderlichen Unterlagen eingebracht haben.

Allgemeine Einreichkriterien im Überblick: 

•   Einreichfrist: 01.12.2023
•   Produktionsjahr 2022 oder jünger
•   Kein vorheriger Kinostart in Österreich, keine Veröffentlichung im Internet oder TV-Ausstrahlung
•   Originalfassung mit englischen Untertiteln
•   Vollständig ausgefülltes Einreichformular (Filmfreeway)
•   Bereitstellung einer Sichtungskopie 

 4. Sichtungskopie 

Für die Sichtung der Filme werden Online-Screener (z.B. Vimeo oder direkt über Filmfreeway) oder Downloadlinks (ohne Ablaufdatum!) akzeptiert. Falls keine online Kopie vorhanden sein sollte, können Sie Ihren Film auch per ftp-Upload oder als DVD/Bluray einreichen. Wenden sie sich in solch einem Fall bitte per E-Mail an programm(at)ethnocineca.at.

5. Rechtliche Informationen 

Der/die Einreicher*in versichert, dass er/sie befugt ist, dem Festival die Nutzung zu erlauben, sowie dass die Nutzung des Films im Rahmen des Festivals nicht gegen Rechte Dritter (z.B. Urheber-, Leistungsschutz-, Persönlichkeitsrechte) verstößt und insbesondere die Rechte an ggf. verwendetem Fremdmaterial (Musik, Film, Fotos, Texte etc.) für die Nutzung geklärt wurden. Der/die Einreicher*in stellt das Festival diesbezüglich von allen Ansprüchen Dritter wegen einer Nutzung des Films auf dem Festival frei.

Der/die Filmemacher*in erklärt sich einverstanden, dass Ausschnitte aus ihrem/seinem Film sowie die bereitgestellten Zusatz- und Bildmaterialien für die Bewerbung des Films bzw. des Festivals von den Veranstalter*innen verwendet werden dürfen.

Der allfällige Versand des Ansichtsmaterials erfolgt auf eigenes Risiko und auf Kosten der Einreicher*innen. Das eingereichte Ansichtsmaterial kann aus Kostengründen nicht retourniert werden. ethnocineca übernimmt keine Versandkosten von Voransichtskopien.

6. Termine und Deadlines

Eröffnung Call for Films: 15. Oktober 2023
Earlybird: 31. Oktober 2023              
Reguläre Einreichung: 1. Dezember 2023
Benachrichtigungsdatum: 15. März 2024
Festivaltermin: 16. – 23. Mai 2024